... Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

Hausordnung der Schwarzbach Schule

Die Hausordnung dient dem Wohlergehen aller, die an unserer Schule leben und lernen. Die Schule soll ein Ort der Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme sein.

Als Gemeinschaft erwarten wir:
(1) Anerkennung und Wertschätzung
(2) etwas lernen zu können
(3) Erfolgserlebnisse zu haben
(4) sich wohl und sicher zu fühlen
(5) nicht alleine zu sein
(6) Freunde zu treffen

JEDER ERWARTET DAS und JEDER TRÄGT DAZU BEI !

Vertrag

I Grundlegendes

Wir sind alle gleich wichtig und gleich viel wert. Oberste Gebote sind deshalb:

1. Wir tolerieren keine Art von Gewalt in unserer Schule. Dazu gehört auch die verbalisierte Gewalt.
2. Achtung voreinander, respektvoller Umgang miteinander sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft.
3. Wir gehen sorgsam und verantwortungsbewusst mit Dingen (Schränke, Türen, Sportgeräte, Bücher, Hefte, Geschirr etc.), Pflanzen und Tieren um.
4. Höflichkeit, ein "Bitte" und "Danke" und Verständnis füreinander erleichtern das Zusammenleben.
5. Wir halten uns an Absprachen und Vereinbarungen und verhalten uns in der Öffentlichkeit vernünftig.

II Vor dem Unterricht

Um 8.20 Uhr wird das Schulhaus geöffnet. Wir werden begrüßt und gehen in unser Klassenzimmer. Die Unterrichtszeiten sind mir bekannt. Ich komme pünktlich, denn mein Zuspätkommen stört den Unterricht. Ich helfe mit, das Klassenzimmer, das Schulgebäude und die Sporthalle sauber zu halten (Abfall, Kaugummi, Schuhe, Hallenschuhe für die Sporthalle etc).

III Nach dem Unterricht

Als externe(r) Schüler/in gehe ich selbständig zu meinem Bus und folge den Anweisungen der Busfahrer/innen. Als interne(r) Schüler/in gehe ich auf direktem Weg zur Wohngruppe.

§ 1 Gewalt:

Bei Gesetzesverstößen wie:

• Körperverletzung, Anstiftung zur Körperverletzung, Androhung von körperlicher Gewalt,
• Diebstahl und schwerer Diebstahl,
• Erpressung, Nötigung,
• Besitz, Gebrauch und die Androhung des Gebrauchs von Waffen, Gebrauch bzw. Mitführen von Feuerwerkskörpern,
• sexuelle Belästigung und Nötigung,
• rassistische Äußerungen und rassistisches Verhalten,
• Mitführen von Drogen (auch Alkohol), Konsumieren von Drogen sowie das Dealen mit Drogen,
• Zeigen von gewalttätigen und pornographischen Videos auf dem Handy oder anderen elektronischen Endgeräten
• verbale Gewalt (Beleidigungen durch Schimpfwörter, Kraftausdrücke, Mobbing etc.)
• bei Zeigen oder Tragen von verfassungsfeindlichen und/ oder rassistischen Symbolen
werden Schulordnungsmaßnahmen ergriffen und die Tat gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

-> bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Schulordnungsmaßnahmen ergriffen und die Tat gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

2 Handyregelung:

• Sollte ein Handy mitgebracht werden, bitten wir darum, es vor dem Unterricht dem Lehrer abzugeben. Das Handy wird in diesem Fall im Klassenzimmer eingeschlossen und nach dem Schulschluss wieder abgegeben. Sollte diese Regelung nicht funktionieren, wird auch hier das Handy einbehalten, bis es im Rektorat abgeholt werden kann.

• Das Fotografieren/Filmen/Tonaufzeichnen ist im gesamten Schulbereich ohne Genehmigung der Schulleitung untersagt. Es ist insbesondere verboten, Mitschüler, Lehrkräfte oder Räumlichkeiten zu fotografieren oder zu filmen. Dies gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen wie z.B. Schullandheime, Exkursionen usw.

• Eine Veröffentlichung von Bildern, Filmsequenzen oder Tonaufnahmen im Internet (YouTube/Facebook/Twitter/WhatsApp/Instagram usw.) oder auf sonstigen Verteilermedien ist ohne Zustimmung der betroffenen Personen unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

• Abgenommene Handys* werden nach dem Unterrichtsende zurückgegeben (ob an Schüler oder Eltern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab).

• Bei Bedarf können Schüler nach Rücksprache mit der Lehrkraft jederzeit von einem Schultelefon telefonieren.

• Bringen Schülerinnen und Schüler dennoch elektronische Geräte wie Handy, MP3- Player auf eigenes Risiko mit, besteht keine Haftung seitens der Schule.

§ 3 Rauchen:

• Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.
• Abgeschirmte und für alle ersichtliche Raucherecke (ausdrücklich gekennzeichnete Fläche) ausschließlich für Schüler ab 18
• Süchtige Schülerinnen und Schüler, welche noch nicht volljährig sind, benötigen eine Erlaubnis/ Attest vom Jugendamt, Arzt, Eltern, Erziehungsberechtigten

IV Was passiert, wenn ich mich NICHT an die Hausordnung halte?

Je nach Schwere der Missachtung der Hausordnung können unterschiedliche Maßnahmen folgen:

1. Selbstreflexionsbogen
2. „Grüner Zettel“ (Sozialdienst) (Sachbeschädigung)
3. Einbehalten des Smartphones oder ähnlichen Geräten
4. Gespräch mit den Eltern
5. Gespräch mit der Schulleitung
6. Unterrichtsausschluss (in verbaler oder körperlicher Form)